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Frequently Asked Questions (FAQs) - Antworten auf häufig gestellte Fragen
Letzte Änderung: 24.07.2024

Finden Sie schnell Lösungen für häufig auftretende Anliegen in unserer FAQ- Sammlung und optimieren Sie Ihre Nutzung unserer Plattform.

Allgemeines

Zugriffsberechtigungen bzw. Rollen werden innerhalb des eigenen Mandantenbereiches durch den sogenannten Mandanten-Administrator vergeben. Dieser ist für die Verwaltung aller organisationseigenen Mitarbeiter zuständig. Er kann neue Nutzer hinzufügen und entsprechende Rollen zuweisen.

Als Bereitsteller der NWL-Plattform können alle nutzerbezogenen Verwaltungen sowie die Verteilung der Rollen ebenfalls durch die Administration der BGE erfolgen.

Sollten Sie in Ihrer Organisation keinen (aktiven) Mandanten-Administrator haben, wenden Sie sich bitte über die bekannte E-Mail Adresse nwl@bge.de an uns.

Die NWL-Plattform ist in verschiedene Mandantenbereiche unterteilt. Jeder Mandantenbereich besitzt, entsprechend der wahrzunehmenden Aufgaben, ein eigenes Rollen- und Zugriffsrechtekonzept. Dieses Konzept beinhaltet definierte Rollen, deren „Inhaber“ z. B. unterschiedliche Funktionen nutzen können oder unterschiedliche Ansichten haben.

Sollten Sie bestimmte Inhalte nicht sehen, oder beispielsweise versuchen über einen Direktlink auf Inhalte zuzugreifen, für die Sie keine Zugriffsberechtigung haben, kann es vorkommen, dass Sie durch das System auf eine Ausweichseite geleitet werden.

Prüfen Sie bitte, ob Ihnen alle notwendigen Berechtigungen vorliegen, ob Kolleginnen und Kollegen Zugriff auf die entsprechenden Inhalte haben und ob Sie sich im richtigen Systembereich aufhalten.

An verschiedenen Stellen der NWL-Plattform haben Sie die Möglichkeit Inhalte über Auswahllisten, sogenannte Dropdown-Listen, auszuwählen. Der Inhalt dieser Listen wird durch die BGE definiert und über die Administrationsverwaltung verwaltet. In Ausnahmefällen kann es daher vorkommen, dass Inhalte fehlen und ggf. ergänzt werden müssen.

Prüfen Sie zunächst, ob die gewünschte Auswahl in der Liste vorhanden ist.

Das System unterstützt Sie bei der Suche: Sie können dynamisch nach Auswahlinhalten suchen, indem Sie den gewünschten Begriff bei Auswahl des Dropdown-Attributes per Tastatureingabe eintippen.

Sollte der gewünschte Wert nicht verfügbar sein, bitten wir Sie über Ihren Mandanten-Administrator ein Ticket der Kategorie „Verbesserungsvorschlag“ an das NWL-Projektteam zu übermitteln.

Da die Administration entsprechender Attribute mitunter Auswirkungen auf andere Systembereiche haben kann und eine Umsetzung entsprechender Erweiterungen mit einer Vorlaufzeit verbunden sein kann, bitten wir Sie in dringenden, zeitkritischen Fällen um eine direkte Kontaktaufnahme mit den Fachkollegen bzw. dem NWL-Projektteam via nwl@bge.de

Sie können an verschiedenen Stellen Hilfe zur Nutzung des NWL in Anspruch nehmen:

  • NWL-Benutzerdokumentation:
    Hier finden Sie zu allen relevanten Prozessen und Funktionen eine bebilderte Anleitung und weitere nützliche Informationen zur Nutzung des NWL. Hier gelangen Sie zu der Benutzerdokumentation.

  • Mandanten-Administrator und Key User Ihrer Organisation:
    Beide Rollen bilden den ersten (persönlichen) Anlaufpunkt für Ihre Anliegen. Aufgrund der Vielzahl von Organisationen und etwaiger interner Organisationsstrukturen, sollten Sie zunächst versuchen Ihr Anliegen in interner Betrachtungsweise zu klären. Personen Ihrer Organisation mit den entsprechenden Rollen wurden im Rahmen intensiver Schulungen als Multiplikatoren ausgebildet und unterstützen Sie bei Fragestellungen rund um das NWL.

  • FAQs:
    Sie finden hier die häufig gestellten Fragen aller Organisationen. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Anliegen bereits im Zuge der FAQs gelöst wurde. Sie finden die FAQs hier.

  • Schulungen / Schulungsvideos / Schulungsanfragen:
    Seitens BGE werden Schulungen zu ausgewählten Themen organisiert und durchgeführt. Sie haben die Möglichkeit an den Schulungen teilzunehmen und währenddessen aufkommende bzw. vorbereitete Fragestellungen anzusprechen. Für über das angebotene Maß hinausgehende Schulungen haben Sie die Möglichkeit sich an die Q-Portal GmbH zu wenden und individuelle Schulungen zu vereinbaren. Bitte richten Sie Ihre Anfragen an: info@q-portal-platform.com

  • Ticket System:
    Nutzen Sie das Ticket System, um Ihre bei der Nutzung des NWL aufkommenden fachlichen Fragen zu stellen. Wir bevorzugen das Ticket System zum Nachhalten entsprechender Fragestellungen, da es eine zentrale Anlaufstelle bildet. Hinweis: Bitte beachten Sie, dass es in Ihrer Organisation spezielle Berechtigte (z. B. Key User / Admin) für den Zugang zum Ticket System gibt. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an diese Personen.

Fachlicher Kontext (ohne direkten NWL-Bezug)

Die Endlagerkampagne bildet unser übergeordnetes Organisationsobjekt. Eine Endlagerkampagne wird im NWL zur Strukturierung genutzt. Die entsprechende Verwaltung obliegt dem Antragsteller.

Im NWL erfolgt keine Beantragung einer Endlagerkampagne, sondern ein „Anlegen“ ohne weitergehende Prüf- bzw. Freigabeprozesse.

Innerhalb der Endlagerkampagne werden Anträge angelegt, eingereicht und geprüft. Mit erfolgreichem Abschluss des Antragsverfahrens wird innerhalb der Endlagerkampagne ein Ergebnisobjekt (qualifizierte Verfahren, AGD, sonstige Verfahren) als Resultat des Antrags bereitgestellt.

Die NWL-Plattform bietet eine Vielzahl verschiedener Antragsarten. Grundlegend lassen sich die Anträge in drei Kategorien unterteilen:

  1. Anträge zur Verfahrensqualifizierung. Hierzu zählen:
    • QV-Antrag
    • QV-Änderungsantrag
    • QV-Modul Antrag
    • QV-Modul Änderungsantrag

Die Anträge zur Verfahrensqualifizierung können genutzt werden, um geplante Verfahrensschritte genehmigen zu lassen. Wir unterscheiden zwischen einer „umfassenden“ Beantragung innerhalb eines Verfahrens (QV-Antrag) und einer modularen (QV-Modul) Beantragungsweise.

  1. Anträge zur Abfalldokumentation
    • APD / AGD Antrag
    • Revisionsantrag APD / AGD

Anträge zu Abfalldokumentationen dienen zur Bestätigung der Endlagerfähigkeit bzw. der fachgerechten Verpackung von Abfallprodukten und Abfallgebinden.

  1. Sonstiges
    • Antrag Sonstiges, welcher in Abhängigkeit der fachlichen Fragestellung einer Prüfart zugeordnet wird.

Sonstige Anträge sind für Sachverhalte zu stellen, welche mit den zuvor genannten Antragstypen nicht abzubilden sind. Hierzu steht eine Auswahl an Prüfarten zur Verfügung:

  • Antrag auf Kampagnenübergeordnete Prüfung
  • Antrag auf Prüfung - Vorgeltende Unterlagen
  • Antrag auf Maßgabenerfüllung
  • Abweichungsmeldung
  • Antrag auf Prüfung einer Stofflichen Beschreibung
  • Antrag auf Erfüllung der ALP relevanten Haltepunkt
  • Antrag auf Nuklidvektorprüfung
  • Sonstiges/ Meldung/ zur Information

Nach erfolgreichem Abschluss eines Antrags wird im NWL das sogenannte „Ergebnisobjekt“ erstellt. Dieses Ergebnisobjekt ist abhängig vom Antragstyp und kann zur Weiterverwendung genutzt werden. Basierend auf dem Ergebnisobjekt können weitere Anträge formuliert werden, z. B. der Änderungsantrag oder auf das Objekt aufbauende Anträge.

Antrag („Fachlicher“ / HA Antrag, historische Verfahren)

Wenn Sie innerhalb der Antragsmaske eine bestimmte Antragsart sehen, aber nicht auswählen bzw. stellen können, kann dies verschiedene Gründe haben.

  1. Änderungsantrag. Wenn Sie einen Änderungsantrag stellen möchten, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

    1. Das Ergebnisobjekt, welches Sie mittels Änderungsantrags ändern möchten, muss im NWL vorhanden sein. Sowohl zuvor im NWL abgeschlossene Verfahren (qualifizierte Verfahren und AGD / APD) als auch historische Verfahren können per Änderungsantrag geändert werden.

    2. Das Ergebnisobjekt und der Änderungsantrag befinden sich in derselben Endlagerkampagne. Ein kampagnenübergreifendes Arbeiten ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen

    3. Es können nicht mehrere Änderungsanträge für eine Verfahrensqualifikation gleichzeitig bzw. parallel gestellt werden. Dafür kann ein Änderungsantrag durchaus mehrere Änderungen beinhalten, die auch im Rahmen von Nachforderungen ergänzt werden können.

  2. AGD / APD
    Um einen Antrag vom Typ AGD / APD stellen zu können, benötigen Sie ein abgeschlossenes Ergebnisobjekt „qualifiziertes Verfahren“ auf welches Sie bezugnehmen wollen. Dies kann ebenfalls ein historisches qualifiziertes Verfahren sein.

Nachdem ein Antrag gestellt wurde, können durch die BGE bzw. den Sachverständigen Nachforderungen gestellt werden. Die Beantwortung einer Nachforderung wird durch den Antragsverantwortlichen durchgeführt.

Die Beantwortung einer gestellten Nachforderung besteht aus mehreren Teilen:

  1. Das Setzen von Status und Kommentaren zu den individuellen Nachforderungen.

  2. Die eventuell notwendige Anpassung von Antrag-Angaben zur Beantwortung der Nachforderungsinhalte.

  3. Das Beantworten des gesamten Nachforderungspaketes an die BGE bzw. den Sachverständigen.

Durch die Beantwortung einer Nachforderung wird der ganzheitliche Antrag in einen neuen Revisionsstand überführt.

Das historische Verfahren finden Sie im Bereich der Endlagerkampagne. Je nach gewünschter Verfahrensart, öffnen Sie den Menüpunkt des entsprechenden Ergebnisobjektes.

Dort finden Sie die Möglichkeit ein neues historisches Verfahren zu erstellen bzw. anzulegen. Historische Verfahren sind Verfahren, welche außerhalb des NWL abgeschlossen wurden. Diese können ebenfalls auf der Ergebnisebene nachgepflegt werden.

Sie finden die historischen Verfahren innerhalb der jeweiligen Ergebnisobjekte (qualifizierte Verfahren, AGD, sonstige Verfahren). Sie haben hier die Möglichkeit, sämtliche Unterlagen zu ihrem abgeschlossenen Verfahren hochzuladen (ggf. nachträglich zu digitalisieren). Es finden keine Prüf- bzw. Freigabeprozesse der historischen Verfahren statt.

Sie haben jedoch die Möglichkeit, weitere Anträge aufbauend auf einem historischen Verfahren zu stellen bzw. jenes als Referenz in einem neuen Antragsprozess zu verwenden.

Das historische Verfahren sollte alle relevanten Informationen und Dokumente enthalten. Im Falle einer Nachforderung kann das historische Verfahren später um diese Informationen erweitert werden (Funktion folgt mit Produktivschaltung des Release 7.0).

Eine Endlagerkampagne wird nicht beantragt.

Im NWL versteht man unter einer Endlagerkampagne eine Organisationsebene. Diese kann durch den Antragsteller beliebig angelegt und verwaltet werden. Eine angelegte Endlagerkampagne in NWL dient der Sammlung und Sortierung zusammenhängender Verfahren.

Es bestehen Einschränkungen für den Fall, dass sich bereits Anträge oder Ergebnisobjekte innerhalb der Endlagerkampagne befinden. Zur Wahrung der Revisionssicherheit ist eine Löschung in diesen Fällen nicht mehr möglich.