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36 - SV - P4: Ansicht des SV in Phase P4 (Nachforderung der Begutachtung, Aktuelle Revision der Begutachtung, Begutachtung bearbeiten)
Letzte Änderung: 23.11.2023

1. Öffnen Sie den Antrag, welcher sich in P4 befindet

2. Klicken Sie auf "Aktuelle Antragsrevision" um weiterhin die Antrag Informationen einsehen zu können

3.

4. Klicken Sie auf "Begutachtung bearbeiten". Sie können weiterhin die Angaben zur Begutachtung bearbeiten.

5.

6. Analog zu den Funktionen des Antragstellers handelt es sich dabei um Inhalte innerhalb Ihres Mandantenbereichs, welche ausschließlich über den Nachforderungsprozess an die BGE übermittelt werden können

7. Klicken Sie auf "Aktuelle Revision der Begutachtung". Hier finden Sie die mandantenübergreifenden Inhalte der Begutachtung, welche an die BGE übermittelt wurden

8. Klicken Sie auf "Nachforderungen & Revision der Begutachtung" um eine Nachforderung zu sehen, welche die BGE an Sie gestellt hat. Die Prozesse der Nachforderung erfolgen analog zu denen der Nachforderung zum Antrag