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Glossar Produktkontrolle
Letzte Änderung: 24.07.2024
Begriff Erläuterung
Abfallbehälter Behälter zur Aufnahme von Abfällen.
Abfallbehälterklasse Eine Abfallbehälterklasse umfasst Abfallbehälter mit vergleichbarem Freisetzungsverhalten von radioaktiven Stoffen.
Abfallgebindedokumentation (AGD) Dokumentation aller wesentlichen Daten zu den Abfallprodukten und Abfallgebinden sowie zur Abfallherkunft. Vorgaben zu den zu dokumentierenden Daten sind in der Anlage der AtEV festgelegt. Vorgaben zur Dokumentation von radioaktiven Abfällen sind in der Richtlinie zur Kontrolle radioaktiver Reststoffe und radioaktiver Abfälle enthalten.
Abfallproduktgruppe Eine Abfallproduktgruppe umfasst Abfallprodukte mit vergleichbarem Freisetzungsverhalten von radioaktiven Stoffen.
Abweichungen Unvorhersehbare, spontan auftretende Ereignisse, die zu Abweichungen von der in der Verfahrensqualifikation festgelegten Vorgehensweise führen. Abweichungen ergeben sich z.B. als Folge von Störungen bei der Konditionierung, Störungen der Messtechnik, einer Beschädigung am Abfallprodukt oder am Abfallgebinde infolge von unsachgemäßen Handhabungen, etc.
Altabfälle Radiologisch:
Abfälle, die zum Zeitpunkt der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses bereits konditioniert bei den Ablieferungspflichtigen oder bei Dritten im Sinne von § 78 StrlSchV lagern.

Stofflich:
Altabfall im Sinne der stofflichen Deklaration ist, dass die Abfälle zum Zeitpunkt der Bestandskraft der gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis (26.03 .2007) bereits konditioniert vorlagen und an denen seitdem keine Maßnahmen, wie z. B. Aus- bzw. Umpacken oder zerstörende Untersuchungen, durchgeführt wurden bzw. noch durchgeführt werden, welche die Umhüllung bzw. Fixierung derart beeinträchtigt, dass der Abfall freigelegt wird.
Änderungen Beabsichtigte, geplante und dauerhafte Änderungen des beantragten und freigegebenen Verfahrens oder einzelner Verfahrensparameter. Die häufigsten Änderungen sind: Änderungen von Unterlagen, die zur Verfahrensqualifikation erforderlich sind, Mengenerhöhungen, Verlängerung der Laufzeit, Nachweise von zusätzlichen Abfallprodukteigenschaften, Änderungen von Rohabfalleigenschaften oder Änderungen des Ablaufplans sowie darin zitierter weiterer Dokumente.
Änderungsantrag Antrag zur Änderung des qualifizierten Verfahrens.
Bauartprüfung Die Bauartprüfung besteht aus experimentellen und/oder analytischen Untersuchungen von Prototypen, Serienmustern, Modellen, Abschnitten oder dgl. bzw. anhand eingereichter Unterlagen der Prüfung der OS-Unterlagen für die Fertigung der zu prüfenden Bauart, der Wertung der Baumusterprüfergebnisse, der Beurteilung der konstruktiven Gestaltung, der Prüfung der Festigkeitsberechnung, der Tauglichkeit von Werkstoffen und der Durchführbarkeit von Prüfungen in Bezug auf die Anforderungen.
Begleitende Kontrollen Durchführung und Dokumentation der im Ablaufplan festgelegten begleitenden Kontrollen durch Sachverständige.
Behälterliste Einheitliche zentrale, vom BfS verwaltete Liste (Datenbank) von Abfallbehältern / Verpackungen und Innenbehältern.
Dichtheit Ein Behälter bzw. eine Verpackung gilt als dicht, wenn mit dem gewählten Prüfverfahren und der erforderlichen Prüfempfindlichkeit bzw. der dem Verfahren entsprechenden Nachweisempfindlichkeit das Durchtreten des Prüfmediums von einem Raum in den anderen oder nach außen nicht nachgewiesen werden kann.
Fachgerechte Verpackung im Sinne des Entsorgungs-übergangsgesetzes Eine fachgerechte Verpackung von radioaktiven Abfällen mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung ist die Voraussetzung für den Übergang und die Annahme in die vom Bund verantwortete Bereitstellungslagerung. Wird für ein Abfallgebinde die Endlagerfähigkeit für das Endlager Konrad auf Basis der Endlagerungsbedingungen Rev.2, Stand Dezember 2014 festgestellt, erfüllt dieses die Anforderungen an eine fachgerechte Verpackung. Die Anforderungen gelten auch dann als erfüllt, wenn die Prüfung und Bestätigung der Endlagerfähigkeit noch nicht abgeschlossen ist, jedoch durch die BGE gesondert gegenüber dem Antragsteller in Form eines Zwischenbescheids bestätigt wird, dass alle Voraussetzungen für den Übergang in die Bereitstellungslagerung vorliegen.
Inspektionsbericht Dokumentation der begleitenden Kontrollen vor Ort zu dem im Ablaufplan und der Verfahrensbeurteilung festgelegten Prüfumfang durch Sachverständige.
Kategorie G1 – Abfallprodukte (Verarbeitungszustand: „Konrad-Gebinde bzw. in Konradbehälter verpackte Abfallprodukte“) Radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung werden in Abhängigkeit ihres Verarbeitungszustandes in die Kategorie G1 eingestuft, wenn diese in Form von Abfallprodukten mit oder ohne Innenbehälter in Konradbehälter verpackt sind (z. B. Stahlblechcontainer Typ V mit eingelegten Presslingen). Die Abfallprodukte sind soweit konditioniert, dass eine weitere Behandlung deren Produkteigenschaften in der Regel nicht mehr verändert.
Kategorie G2 – Abfallprodukte (Verarbeitungszustand: „Produktkontrollierte Abfallgebinde“) Radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung werden in die Kategorie G2 eingestuft, wenn diese entsprechend den Erfordernissen der EBK produktkontrolliert und dokumentiert sind und deren Endlagerfähigkeit durch die BGE bestätigt wurde, wobei auch die stoffliche Produktkontrolle abgeschlossen sein muss.
Kategorie P1 – Abfallprodukte (Verarbeitungszustand: „Abfallprodukte in Innenbehälter“) Radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung werden in Abhängigkeit ihres Verarbeitungszustandes in die Kategorie P1 eingestuft, wenn diese in Form von Abfallprodukten in Innenbehältern (z. B. in 200-l-Fässer) verpackt und die Innenbehälter für das Einstellen in Konradbehälter vorgesehen sind. Die Abfallprodukte sind soweit konditioniert, dass eine weitere Behandlung deren Produkteigenschaften in der Regel nicht mehr verändert. Diese Abfälle müssen allerdings für die Endlagerung noch in einen Endlagerbehälter verpackt werden.
Kategorie P2 – Abfallprodukte (Verarbeitungszustand: „Produktkontrollierte Abfallprodukte“) Radioaktive Abfälle mit vernachlässigbarer Wärmeentwicklung werden in Abhängigkeit ihres Verarbeitungszustandes in die Kategorie P2 eingestuft, wenn für diese im Rahmen der Produktkontrolle durch die BGE mindestens die radiologische Produktkontrolle erfolgreich durchgeführt wurde. Aus einem Abfallprodukt der Kategorie P1 wird damit ein Abfallprodukt der Kategorie P2.
Konditionierung Herstellung von Abfallgebinden durch Verarbeitung und Verpackung von radioaktivem Abfall.
Konditionierungszeitraum Definierter Zeitraum zur Konditionierung von radioaktiven Abfällen.
Rohabfall (RA) Unverarbeitete, teilweise vorsortierte, radioaktive Abfälle in ihrer Entstehungsform.
Verpackung Gesamtheit der ein Abfallprodukt umschließenden nicht wiederverwendbaren Behälter.
Vorbehandelter Abfall (VA) Vorbehandelte radioaktive Rohabfälle, für die weitere Behandlungsschritte vorgesehen sind.