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NWL-Begriffsverzeichnis
Letzte Änderung: 24.07.2024
Begriff Erläuterung
AGD Abfallgebindedokumentation
APD Abfallproduktdokumentation
QV Qualifiziertes Verfahren
Revisionsantrag Änderungsantrag auf eine AGD / APD
Sonstiger Antrag Anträge, die keinem der sechs Antragsarten (QV Antrag, QV Änderungsantrag, QV Modul Antrag, QV Modul Änderungsantrag, APD/AGD Antrag, Revisionsantrag APD/AGD) zuzuordnen sind, werden als "Sonstiger Antrag" eingereicht.
VM Vorhabensmanagement (eine interne Abteilungsbezeichnung bei der BGE)
VM Antrag Der VM Antrag ist kein Antrag im eigentlichen Sinne, sondern dient lediglich zum Einpflegen von Stammdaten und zur Unterstütung des Antragssteuerungprozesses, der rollierenden Jahresplanung sowie der Statusgespräche.
Unterschieden wird in geplante und laufende VM Anträge, die unter dem Menüpunkt "Antragsteuerung" zu finden sind.
Fachlicher Antrag Zum fachlichen Antrag zählen folgende Antragsarten: QV Antrag, QV Änderungsantrag, QV Modul Antrag, QV Modul Änderungsantrag, APD/AGD Antrag, Revisionsantrag APD/AGD, Sonstiger Antrag.
Diese sind im Menüpunkt "Anträge" zu finden.
Das Pendant zum fachlichen Antrag ist der VM Antrag (s. VM Antrag).
Endlagerkampagne Endlagerkampagnen werden im NWL angelegt und nicht "angemeldet".
Das Anlegen einer Endlagerkampagne stellt keine Einreichung eines Antrags dar.
Die Endlagerkampagne definiert sich im NWL als übergeordenter Ordner (Hülle), dem die verschiedenen Anträge (QV, AGD, Sonstiges) zuzuordnen sind.
Version Ist ein Antrag den kompletten Phasenprozess (P1-P4) durchlaufen und befindet sich in P5, wird ein Objekt erzeugt und erhält die Version 1.1 und erfährt damit eine Versionierung. Der Versionsindex des Antrag-Objektes wird bei einem abgeschlossenen Änderungsantrag bzw. Revisionsantrag von z.B. 1.1 auf 2.1. angepasst (erste Zahl steigt).
Revision Wenn ein Antrag während des Phasenprozesses (P1-P4) über einen Nachforderungsprozess angepasst wird (z.B. zusätzliche Dokumente, weitere Nachweise etc.), erfährt der Antrag eine Revisionierung. Der Revisionsindex des Antrag-Objektes wird von z.B. 1.1 auf 1.2. angepasst (zweite Zahl steigt).
Maßnahme Maßnahmen zählen (anders als die Maßgaben oder Nebenbestimmungen) nicht zum hoheitlichen Verfahrensakt und spiegeln damit keine Maßgaben oder Nebenbestimmungen aus Bescheiden wieder, sondern dienen ausschließlich der Antragsteuerung.

Maßnahmen können auf globaler / übergeordneter Ebene definiert werden (BGE-spezifische Funktionalität) oder mit VM-Anträgen verknüpft werden.

Unterschieden werden die Maßnahmen in offene Punkte, Beziehungen und Haltepunkte:

Offener Punkt:
- Offene Punkte entstehen aus dem Antrag selbst
- Bsp.: Inspektion fehlt, Abstimmung mit Aufsicht nötig (da hat BGE keinen Einfluss drauf)

Beziehung:
- Betrifft reine VM-Anträge (noch analog laufende Verfahren)
- Bsp.: Änderungsantrag wird zusammen mit QV bewertet (es gibt eine gemeinsame Stellungnahme)

Haltepunkt:
- Haltepunkte können auch auf übergeordneter Ebene entstehen und Einfluss auf den Antrag haben
- Bsp.: Übergeordnete Fragestellungen, wie: Freigabe von Stoffvektoren, Betonierung, Wasserrechtsthemen
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