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16 - AS - P1: Interne Freigabe des Antrags und Einreichen bei der BGE
Letzte Änderung: 23.11.2023

1. Klicken Sie auf "FREIGEBEN UND EINREICHEN BEI DER BGE"

2. Die endgültige Freigabe im Rahmen des Workflows erfolgt analog. Vor der Einreichung des Antrags erscheint eine letzte Warnmeldung. Erst nach Bestätigung dieser Warnmeldung verlässt der Antrag den internen Mandantenbereich und wird für die BGE (und ggf. den Sachverständigen) sichtbar

3. Der Antrag befindet sich in P2
Das Dashboard hat sich verändert und zeigt die wichtigsten Informationen aller Prozessbeteiligten an